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   LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10   

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https://dejure.org/2012,56571
LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10 (https://dejure.org/2012,56571)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2012 - 6 O 367/10 (https://dejure.org/2012,56571)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2012 - 6 O 367/10 (https://dejure.org/2012,56571)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsansprüche einer Erbengemeinschaft gegen den Sonderverwalter wegen einbehaltener Sonderverwalterhonorare hinsichtlich des Nachlasses der verstorbenen Mutter

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstrecker muss zu Unrecht einbehaltenes Sonderverwalterhonorar an die Erben auskehren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. ist dahin zu verstehen, dass mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint sind, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen 5. Buch des BGB ergeben (vgl. BGH Urteil vom 18.04.2007, IV ZR 279/05 ).

    Beim Anspruch aus §§ 2218 Abs. 1, 666 BGB handelt es sich um einen Anspruch, der sich zumindest mittelbar durch gesetzliche Verweisungen aus dem 5. Buch des BGB ergibt, so dass er unter die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. fiel (vgl. BGH NJW 2007, 2174 [BGH 18.04.2007 - IV ZR 279/05] ).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Fragen, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BayOblG FamRZ 1996, 636 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 256 [BGH 07.10.1992 - IV ZR 160/91] ).
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.08.2009, I-2 U 190/08 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Köln a.a.O. unter Hinweis auf BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83 [OLG Köln 27.08.1992 - 7 W 35/92] ).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.08.2009, I-2 U 190/08 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Köln a.a.O. unter Hinweis auf BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83 [OLG Köln 27.08.1992 - 7 W 35/92] ).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Fragen, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BayOblG FamRZ 1996, 636 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 256 [BGH 07.10.1992 - IV ZR 160/91] ).
  • OLG Köln, 27.08.1992 - 7 W 35/92

    Vollstreckung; Urkunde; Vorlegung von Urkunden; Titel; Schuldner-Verurteilung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.08.2009, I-2 U 190/08 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Köln a.a.O. unter Hinweis auf BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83 [OLG Köln 27.08.1992 - 7 W 35/92] ).
  • AG Wuppertal, 29.09.1972 - 31 C 246/72
    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10
    Neben dieser Vergütung steht dem Testamentsvollstrecker in der Regel keine besondere Gebühr zu, es sei denn, dass sie vom Testamentsvollstrecker mit den Erben zusätzlich vereinbart wurde (vgl. Zimmermann, Der Testamentsvollstrecker, 3. Aufl., S. 493, Rn. 704; BayObLG MDR 1973, 317).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2013 - 15 U 119/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 3. August 2012 - 6 O 367/10 - im Kostenpunkt aufgehoben und in Ziffer 1 geändert:.
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